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Gebäudeenergiegesetz: Diese Änderungen gelten seit 2024

Das Gebäudeenergiegesetz spielt eine entscheidende Rolle für die Nachhaltigkeit und Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland. Seit dem 01.01.2024 gelten wichtige Änderungen, die sowohl für Immobilieneigentümer als auch für Bauherren und Mieter relevante Auswirkungen haben. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Neuerungen.

Darum geht es beim Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde mit dem Ziel eingeführt, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und die CO2-Emissionen im Gebäudebereich zu reduzieren. Durch eine bessere energetische Bewertung von Immobilien und die Förderung von nachhaltigem Bauen und Sanieren sollen langfristig die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden. Bisherige Regelungen wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) werden im Gebäudeenergiegesetz zusammengeführt, um die Effizienz und Übersichtlichkeit der Regelungen zu erhöhen.

Diese Neuerungen gelten seit diesem Jahr

Seit Januar 2024 gelten für Eigentümer von Neubauten in Neubaugebieten verschärfte Anforderungen an die Heizungsanlage. Gebäude, für die ab Januar ein Bauantrag gestellt wird, müssen mit Heizungen ausgestattet sein, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Verbrauch fossiler Brennstoffe reduziert und der Umstieg auf nachhaltigere Heizsysteme gefördert werden. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten tritt diese Regelung frühestens ab 2026 in Kraft.

Für Eigentümer bestehender Immobilien ändert sich durch das neue Wärmegesetz vorerst nichts. Solange die Heizungsanlage funktionstüchtig ist oder repariert werden kann, gibt es keine Einschränkungen im Betrieb. Bei irreparablen Schäden gelten mehrjährige Übergangsfristen, innerhalb derer eine umweltfreundlichere Alternative installiert werden muss. Um Hausbesitzer zum frühzeitigen Umstieg auf energieeffizientere Heizsysteme zu motivieren, bietet die Bundesregierung Fördermittel an.

Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2044 außer Betrieb genommen und durch umweltfreundliche Alternativen ersetzt werden. Hausbesitzer, die älter als 80 Jahre sind, sind von der neuen gesetzlichen Regelung ausgenommen und können auch nach 2024 ohne Einschränkungen Gas- oder Ölheizungen installieren. Bei Vererbung oder Verkauf der Immobilie sind die Erben bzw. neuen Eigentümer jedoch verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren die Vorgaben des Wärmegesetzes umzusetzen.

Was bedeutet das für den Kauf einer Immobilie?

Für potenzielle Immobilienkäufer sind die Anforderungen des neuen Wärmegesetzes von großer Bedeutung. Bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie ist es nun besonders wichtig, auf den Zustand und die Effizienz der Heizungsanlage zu achten. Fällt die Heizung schon kurz nach dem Kauf aus oder weist erhebliche Mängel auf, kann es sinnvoll sein, über den Einbau einer umweltfreundlichen und energieeffizienten Alternative nachzudenken. So können langfristig Kosten gespart und der CO2-Ausstoß reduziert werden.

Bei der Finanzplanung sollten potenzielle Käufer daher berücksichtigen, dass zusätzliche Investitionen für eine modernere Heizungsanlage erforderlich sein können. Holen Sie sich fachkundigen Rat und informieren Sie sich über Förderprogramme, um finanzielle Unterstützung für die Umstellung auf eine umweltfreundlichere Heizung zu erhalten. Bei der Auswahl einer Immobilie sollte daher auch die Heizungsanlage ein relevantes Kriterium sein, um langfristige Kosten und ökologische Aspekte zu berücksichtigen.

Lassen Sie sich beraten

Das Team von Groeben Immobilien berät Sie gerne und hilft Ihnen, die richtige Immobilie mit einer effizienten und zukunftssicheren Heizungsanlage zu finden. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserem Know-how und einer umfassenden Beratung. Gemeinsam finden wir Ihr ideales Zuhause für die Zukunft.

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