Seit Dezember 2020 wird die Aufteilung der Maklercourtage bei Immobilienverkäufen neu geregelt. Welche Veränderungen dies für Käufer und Verkäufer insbesondere auf dem Berliner Immobilienmarkt mit sich bringt, und welche Vorteile sich daraus ergeben, erläutern wir Ihnen.
Am 23. Dezember 2020 ist das von der Bundesregierung beschlossene Maklergesetz in Kraft getreten. Es gilt für alle Immobilienverkäufe zwischen Privatpersonen – vorausgesetzt es handelt sich um einen Kauf von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern (bzw. vergleichbaren Immobilien wie Doppelhaushälften, Reihenhäuser). Von der Regelung ausgenommen sind:
Ziel des neuen Gesetzes ist die Entlastung der Käufer durch niedrigere Kaufnebenkosten und provisionsfreie Käufe.
Das neue Maklergesetz ändert in erster Linie die Aufteilung der Maklercourtage, die bei einer erfolgreichen Immobilienvermittlung fällig wird. Nach der neuen Bestimmung wird die Provision nun zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Der Käufer muss maximal 50 % der Courtage übernehmen. Der Verkäufer kann – auf expliziten Wunsch – bis zu 100 % der Courtage tragen. Die Übernahme der Provision bzw. das Anbieten eines provisionsfreien Verkaufs bietet für Eigentümer Vorteile, wenn sie ihre Immobilie zum Beispiel zügig verkaufen möchten. Kontaktieren Sie uns gerne und wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Weitere Änderungen durch das Gesetz:
Insbesondere in einem wettbewerbsstarken Immobilienmarkt wie Berlin sorgt das neue Maklergesetz für mehr Rechtssicherheit und nimmt den Druck von Käufern. Bislang zahlte in Berlin meist der Käufer die Provision für den Makler (bis zu 7 % des Kaufpreises). Mit dem neuen Gesetz hat sich das nun geändert – und zwar nicht nur für Berlin, sondern bundesweit. Das bedeutet auch, dass die Vorgaben verbindlich sind und keine Ausnahmen für einzelne Bundesländer gelten.
Berliner Käufer profitieren aber nicht nur von niedrigeren Kaufnebenkosten. Sie profitieren zusammen mit den Verkäufern auch von einer gestiegenen Professionalisierung des Immobilienmarktes. Da nun beide Parteien in der Zahlungspflicht sind, sind sie zudem stärker gewillt, dass ein seriöser Makler mit der Immobiliensuche bzw. dem Immobilienverkauf beauftragt wird. Schwarze Schafe können sich bei der jetzigen Gesetzesgrundlage nicht mehr halten.
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